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Dokument-ID: 865770
4.3 Versicherte Sachen und Kosten
Versicherte Sachen
Versichert sind die in der Polizze und AVB bezeichneten Sachen, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen, fremde Sachen aufgrund besonderer Vereinbarung sowie Bargeld und Wertsachen (Schmuck, Münzen etc) in den vereinbarten Behältnissen.