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Dokument-ID: 865012
3.1 Was gilt als Versicherungsfall und was ist versichert
Versicherungsfall und Serienschaden
Gemäß Art 1.1.1 AHVB ist ein Versicherungsfall definiert als ein Schadenereignis, das dem versicherten Risiko entspringt und aus welchem dem Versicherungsnehmer Schadenersatzpflichten erwachsen oder erwachsen können.