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Dokument-ID: 356839
16.12 Die Hausversicherung im Veräußerungsfall
Beim Ankauf einer Liegenschaft oder eines Wohnungseigentumsanteils wird häufig übersehen, dass mit der Eintragung im Grundbuch eine Frist von einem Monat gem § 70 VersVG zu laufen beginnt, binnen welcher der Käufer wirksam die laufende Versicherung des Liegenschaftsanteils aufkündigen kann.