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Neu Dokument-ID: 1026266

Christian Köhler † - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.1.9 Rückgriffs- und Ausgleichsanspruch

Voraussetzungen

Wenn durch mehrere Kraftfahrzeuge ein Schaden bei einem Dritten verursacht wurde, regelt § 11 Abs 1 Satz 1 EKHG Rückgriffs- und Ausgleichsansprüche zwischen den Beteiligten. Während die §§ 5 (Halterhaftung) und 8 (Haftung der Beteiligten) die Haftung gegenüber den Geschädigten betreffen, regelt § 11 EKHG die interne Schadenstragung.

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