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Dokument-ID: 994643
11.1.1 Anwendungsbereich des EKHG
Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung
Gem § 2 Abs 1 und Abs 2 KHVG umfasst der Kfz-Versicherungsschutz die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.