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Herbert Salficky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Merkmale der Obliegenheiten

Für das Privatversicherungsrecht ist es charakteristisch, dass die Rechtsfolge der Leistungsfreiheit des Versicherers zwingend an ein – nach Art der Obliegenheitsverletzung differenziertes – Verschulden des Versicherungsnehmers/Versicherten geknüpft ist.

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