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Dokument-ID: 865668
5.2 Merkmale der Obliegenheiten
Für das Privatversicherungsrecht ist es charakteristisch, dass die Rechtsfolge der Leistungsfreiheit des Versicherers zwingend an ein – nach Art der Obliegenheitsverletzung differenziertes – Verschulden des Versicherungsnehmers/Versicherten geknüpft ist.