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Herbert Laimböck - Teresa Maria Atzelsdorfer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.1 Kurzbeschreibung

Versicherte Gefahren

Versichert sind Gefahren, welche bei Bauvorhaben aller Art von Baubeginn bis zur Abnahme durch den Besteller bestehen. Diese Versicherungssparte wird in Deutschland Bauleistungsversicherung genannt und bietet den am Bauwerk Beteiligten Versicherungsschutz gegen Bauunfälle (Beschädigung oder Zerstörung).

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