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Dokument-ID: 478389
13.3.1 Bemessung
Abstrakte Rente
Die abstrakte Rente soll nach Ansicht des OGH eine Ausnahme für jene Fälle darstellen, in denen der Verletzte trotz körperlichen Dauerschadens zufällig und vorläufig keinen ziffernmäßig erfassbaren Verdienstentgang erleidet. Eine Einkommensminderung muss jedoch zu erwarten oder doch wahrscheinlich sein. • [Fußnote: OGH 09.04.1981, 8 Ob 5/81.]