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Dokument-ID: 916862
5.1.3 Lebensversicherung-Gewinnbeteiligungsverordnung
Im Sinne der Verordnungsermächtigung • [Fußnote: Verordnung der FMA über die Gewinnbeteiligung in der Lebenversicherung, BGBl II Nr 292/2015.] für eine Gewinnbeteiligungsverordnung • [Fußnote: LV Gewinnbeteiligungs-VO.] hat die FMA näher geregelt, wie die Höhe der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung unter Bedachtnahme auf die jeweiligen Bemessungsgrundlagen anzusetzen ist und welche Informationen den Versicherungsnehmern zu liefern sind.