© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 817973

Barbara Pogacar - Lena Eberhard | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.5 Pflichten des Versicherers

§ 29a Abs 1 KHVG bestimmt, dass der Versicherer oder sein gem § 100 VAG bestellter Schadenregulierungsbeauftragter verpflichtet sind, dem geschädigten Dritten innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem dieser ihm das Schadenereignis angezeigt hat, die Ersatzleistung anzubieten, wenn diese dem Grunde und der Höhe nach nicht bestritten wird. Dem Versicherer wird damit ein bestimmter Zeitraum zugestanden, um die Schadenersatzpflicht zu prüfen; er muss daher nicht ungeprüft „ins Blaue“ hinein zahlen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Versicherungsrecht in unserem Shop! Zum Shop