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Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Prämienzahlung

Die Versicherungsprämien sind entweder Einmalprämien oder Jahresprämien. Die Prämie ist grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu bezahlen. Fällig werden diese zu Beginn des Versicherungsjahres. Eine halb-, vierteljährlich oder monatliche Zahlungsweise und die Zahlungsart (zB: Zahlungsanweisung per Zahlschein oder online, Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung) sind zu vereinbaren. Die Versicherer verlangen dafür in der Regel einen so genannten Unterjährigkeitszuschlag, welcher die Versicherungsprämie verteuert.

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