5.1 Prämienzahlung
Die Versicherungsprämien sind entweder Einmalprämien oder Jahresprämien. Die Prämie ist grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu bezahlen. Fällig werden diese zu Beginn des Versicherungsjahres. Eine halb-, vierteljährlich oder monatliche Zahlungsweise und die Zahlungsart (zB: Zahlungsanweisung per Zahlschein oder online, Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung) sind zu vereinbaren. Die Versicherer verlangen dafür in der Regel einen so genannten Unterjährigkeitszuschlag, welcher die Versicherungsprämie verteuert.