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Neu Dokument-ID: 890730

Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.2 Annahmezwang

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Annahmezwang für alle Erwerbstätigen, während private Krankenversicherungen aufgrund freier Vereinbarungen nach den Regeln des Privatrechts mit einer entsprechenden Gesundheitsprüfung, die vor Vertragsabschluss stattfindet, abgeschlossen werden.

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