Neu
Dokument-ID: 1034020
10.1.2 Tätigkeiten der Versicherungsvermittlung
Umfasste Tätigkeiten der Versicherungsvermittlung
§ 137 Abs 1 GewO legt wie bisher fest, welche gewerblichen Tätigkeiten, Versicherungsvermittlung darstellen und setzt auf diese Weise die Begriffsbestimmung des Art 2 Abs 1 Z 1 IDD („Versicherungsvertrieb“) um. Demnach sind Versicherungsvermittlung