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Dokument-ID: 994523
7.4.1 Das Recht auf Auskunft
Die betroffene Person hat gem Art 15 DSGVO das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen: