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Dokument-ID: 864131
2.5.7 Schiedsklausel (Z 7)
Gem § 6 Abs 2 Z 7 KSchG ist die Vereinbarung einer Schiedsklausel nur dann zulässig, wenn diese im Einzelnen mit dem Verbraucher ausverhandelt wurde. Nach der Rsp • [Fußnote: OGH 25.10.1994, SZ 67/186.] darf im Schiedsvertrag kein Tagungsort vereinbart werden, der mit § 14 KSchG in Widerspruch steht.