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Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Rechtsgrundlagen der privaten Unfallversicherung

Wie für alle privaten Rechtsgeschäfte im gesamten Zivilrecht gelten auch für den Abschluss von Versicherungsverträgen die Regelungen des bürgerlichen Rechtes und damit des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, ABGB, soweit nicht speziellere Regelungen wie zB im Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG, oder im Versicherungsvertragsgesetz, VersVG, Vorrang haben.

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