9 Geldwäschebestimmungen
Die auf diversen EU-Richtlinien (zuletzt Richtlinie [EU] 2015/849 die eingearbeitet wurde) basierenden Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, mit denen Finanzdienstleistungsunternehmen zur Prüfung der bei ihnen getätigten Transaktionen sowie von deren Kunden angehalten werden, befanden sich lange Zeit in etlichen unterschiedlichen Materiengesetzen, wie dem Versicherungsaufsichtsgesetz, dem Bankwesengesetz etc. Zuletzt wurden diese Bestimmungen, die analog ausgestaltet waren, im Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG) zusammengefasst, die oben zitierte EU-Richtlinie aus 2015 eingearbeitet und Verweisanpassungen in verschiedenen Materiengesetzen vorgenommen.