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Dokument-ID: 916768
14.12 Rechtsverhältnis nach dem Schadensfall, Sachverständigenverfahren
Versicherungssumme
Ergänzung zu den ABS:
Soweit nichts anderes vereinbart ist, verändert sich die Versicherungssumme nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird. Abweichend davon stehen die Erstrisikosummen während der Vertragslaufzeit jedoch maximal zur Verfügung.