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Neu Dokument-ID: 916768

Herbert Laimböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.12 Rechtsverhältnis nach dem Schadensfall, Sachverständigenverfahren

Versicherungssumme

Ergänzung zu den ABS:

Soweit nichts anderes vereinbart ist, verändert sich die Versicherungssumme nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird. Abweichend davon stehen die Erstrisikosummen während der Vertragslaufzeit jedoch maximal zur Verfügung.

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