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Barbara Pogacar - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5.1 Rücktrittsrecht des Unternehmers ohne sachliche Rechtfertigung (Z 1)

Gem § 6 Abs 2 Z 1 KSchG darf der Unternehmer nicht ohne sachliche Rechtfertigung vom Vertrag zurücktreten. Die ratio legis der Vorschrift des § 6 Abs 2 Z 1 KSchG, die ein nicht individuell ausgehandeltes Rücktrittsrecht des Unternehmers ohne sachliche Rechtfertigung verbietet, liegt darin, dem Verbraucher gegenüber sicherzustellen, dass ihm das im österreichischen Privatrecht enthaltene Prinzip der Vertragstreue tatsächlich zugutekommt. • [Fußnote: EBzRV 744 BlgNR 14. GP, 25.

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