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Neu Dokument-ID: 864136

Barbara Pogacar - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6.2 Keine geltungserhaltende Reduktion

Nach dem Wortlaut des § 6 Abs 3 KSchG sind unklare und unbestimmte Vertragsbestimmungen unwirksam. Es findet sohin keine geltungserhaltende Reduktion einer solchen Klausel statt. • [Fußnote: OGH 05.08.2003, 7 Ob 179/03d. Dies hat der OGH jüngst • [Fußnote: OGH 24.01.2013, 2 Ob 22/12t; OGH 29.08.2013, 2 Ob 131/12x. unter Verweisung auf die Rsp des EuGH bestätigt. Eine geltungserhaltende Reduktion auf den unbedenklichen Teil der Vertragsbestimmung kommt somit nicht in Betracht.

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