2.6.2 Keine geltungserhaltende Reduktion
Nach dem Wortlaut des § 6 Abs 3 KSchG sind unklare und unbestimmte Vertragsbestimmungen unwirksam. Es findet sohin keine geltungserhaltende Reduktion einer solchen Klausel statt. • [Fußnote: OGH 05.08.2003, 7 Ob 179/03d.] Dies hat der OGH jüngst • [Fußnote: OGH 24.01.2013, 2 Ob 22/12t; OGH 29.08.2013, 2 Ob 131/12x.] unter Verweisung auf die Rsp des EuGH bestätigt. Eine geltungserhaltende Reduktion auf den unbedenklichen Teil der Vertragsbestimmung kommt somit nicht in Betracht.