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Dokument-ID: 890550
11.12 Ersatzleistung
Die Grenze der Ersatzleistung bildet abweichend von den ABS der Betrag, mit dem die vom Schaden betroffene Sache in der dokumentierten Versicherungssumme enthalten ist bzw die vereinbarte Summe auf Erstes Risiko zuzüglich gegebenenfalls der Aufräumungs- und Bergungskosten abzüglich des Selbstbehaltes.