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Ulrike Braumüller - Roland Koppler | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Individuelle Lebensversicherung und ihre verschiedenen Versicherungsformen

Für den Lebensversicherungsvertrag findet sich weder im VersVG noch in einer anderen gesetzlichen Regelung eine gesetzliche Definition.

Stattdessen ist auf die in Lehre und Rechtsprechung zum Begriff des Versicherungsvertrags entwickelten Tatbestandsmerkmale eines Versicherungsvertrages im Allgemeinen und für die Lebensversicherung im Speziellen zurückzugreifen. • [Fußnote: Vgl hierzu Fenyves in Fenyves/Schauer (Hrsg), VersVG zu § 1 Rz 4 ff.

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