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Walter Niederbichler | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3.1 Grundlagen

Maklervertrag

Der Versicherungsmakler muss, der Kunde kann

Dem Kunden gegenüber ergeben sich die Verpflichtungen des Versicherungsmaklers aufgrund des mit dem Kunden abgeschlossenen Maklervertrages. Der Maklervertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der den Versicherungsmakler zum Tätigwerden verpflichtet (§ 27 Abs 2 MaklerG). Er hat sich nach Kräften um die Geschäftsvermittlung zu bemühen.

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