1 Unzulässige Vertragsbestandteile für Verbraucher und Unternehmer
Allgemeines
Im alltäglichen Geschäftsverkehr sind Verbraucher, aber auch Unternehmer oft damit konfrontiert, dass ihnen ihre Vertragspartner Vertragsbedingungen gleichsam aufzwingen. Schon das ABGB sieht Schutzbestimmungen vor, die sowohl zugunsten von Unternehmern als auch von Verbrauchern gelten. So sind gesetz- oder sittenwidrige Vereinbarungen gem § 879 Abs 1 ABGB nichtig und gem § 879 Abs 3 ABGB auch Vertragsbestimmungen in AGB, AVB oder Vertragsblättern, die nicht die Hauptleistung festlegen und einen Vertragsteil gröblich benachteiligen.