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Dokument-ID: 875782
Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung – Allgemeine Bedingungen (AKHB 2015)
Artikel 15
Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer bei der Vereinbarung eines Bonus-Malus- Systems?
- Sofern für den Versicherungsvertrag die Bemessung der Prämie nach dem Schadenverlauf vereinbart wird, ist der Versicherungsnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung über die Funktion des angewendeten Bonus-Malus-Systems zu informieren.
- Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer auf dessen Antrag eine Bescheinigung des Schadenverlaufs (§ 16 KHVG) auszustellen.