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Dokument-ID: 879761
Artikel 17
Maschinen-Montageversicherung – Allgemeine Bedingungen (AMMB 2010)
Artikel 17
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für die aus diesem Versicherungsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des inländischen Wohnsitzes (Sitzes) des Versicherungsnehmers zuständig.
Es ist österreichisches Recht anzuwenden.