Rechtsschutz-Versicherung - Allgemeine Bedingungen (ARB 2015)
Artikel 18
Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz für Fahrzeuglenker (Lenker-Rechtsschutz)
1. | Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind bzw. nicht von ihr gehalten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger. | ||||||||||||||
2. | Was ist versichert? Der Versicherungsschutz umfasst
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3. | Was ist nicht versichert? (…) - Hier können konkret zu umschreibende spezielle Risikoausschlüsse vereinbart werden. | ||||||||||||||
4. | Wann entfällt der Versicherungsschutz?
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