Glasversicherung – Allgemeine Bedingungen (ABG 2001)
Artikel 3
Versicherte Sachen und Kosten
| 1. | Versicherte Sachen |
| Versichert sind die in der Polizze bezeichneten Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasungen. |
| 2. | Versicherte Kosten |
| Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert: |
| 2.1. | Bewegungs- und Schutzkosten, das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen; insbesondere sind das Kosten für die De- und Remontage von Schutzgittern, Schutzstangen, und dgl. |
| 2.2. | Entsorgungskosten, das sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen. |
| 2.3. | Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen und Überstundenzuschläge. |