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Neu Dokument-ID: 878473

Vorschrift

Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016)

Inhaltsverzeichnis

§ 223. Interne Kontrollmechanismen auf Gruppenebene

idF BGBl. I Nr. 34/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2016

Die internen Kontrollmechanismen haben zusätzlich zu § 222 zumindest Folgendes zu umfassen:

  1. angemessene Mechanismen in Bezug auf die Solvabilität der Gruppe, die es ermöglichen, alle wesentlichen Risiken zu erkennen und zu messen und diese angemessen mit anrechenbaren Eigenmitteln zu unterlegen und
  2. ein ordnungsgemäßes Berichtswesen und ordnungsgemäße Rechnungslegungsverfahren zur Überwachung und Steuerung von gruppeninternen Transaktionen und der Risikokonzentration.