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Neu Dokument-ID: 879791

Vorschrift

Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung – Allgemeine Bedingungen (KV-MusterAVB)

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Beginn des Versicherungsschutzes

idF KV-MusterAVB 09/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.09.2016

Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Versicherungsvertrages, jedoch nicht vor Bezahlung der ersten Prämie, nicht vor Ablauf der Wartezeiten und nicht vor dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn). Wird der Versicherungsschein nach diesem Zeitpunkt ausgehändigt, die Prämie sodann aber innerhalb von 14 Tagen bezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz, abgesehen von den Bestimmungen über die Wartezeiten, mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt.