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Dokument-ID: 877153
Haftpflichtversicherung - Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen (AHVB EHVB)
9. Ärzte, Dentisten, Tierärzte (Tierkliniken)
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
- Abschnitt A EHVB findet Anwendung.
- Die persönliche Schadenersatzpflicht des Vertreters bei Urlaub und Krankheit ist mitversichert, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
- Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art.1, Pkt.2 AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus reinen Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von € .....MB AHVB-EHVB
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von Art.3 AHVB auf Versicherungsfälle, die weltweit eintreten, sofern die schadenverursachende medizinische Behandlung in Österreich erfolgt ist; die Einschränkung nach Art.3, Pkt.1, 2. Satz AHVB findet Anwendung.
Schadenersatzverpflichtungen von Ärzten aus Erste-Hilfe-Leistungen sind abweichend von Art.3 AHVB weltweit mitversichert; die Einschränkung nach Art.3, Pkt.1, 2. Satz AHVB findet keine Anwendung. - Schadenersatzverpflichtungen von Tierärzten und Tierkliniken aus Schäden an den behandelten Tieren sind abweichend von Art.7, Pkt.10 AHVB mitversichert.
- Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art.7, Pkt.3 AHVB auch auf Schadenersatzver-pflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBI. Nr. 20/1949) in der jeweils geltenden Fassung.