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Neu Dokument-ID: 875695

Vorschrift

Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung – Allgemeine Bedingungen (AKHB 2015)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 10

idF AKHB 2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2015

Welche Umstände sind als Erhöhung der Gefahr anzusehen?
Als Erhöhung der Gefahr im Sinn der §§ 23 Abs. 1 und 27 Abs. 1 VersVG sind alle Umstände anzusehen, derentwegen das Fahrzeug dem KFG oder den aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen nicht entspricht und derentwegen eine weitere Verwendung des Fahrzeuges die Verkehrssicherheit gefährdet, sofern das Fortbestehen dieser Umstände auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.