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Neu Dokument-ID: 875696

Vorschrift

Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung – Allgemeine Bedingungen (AKHB 2015)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 11

idF AKHB 2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2015

Inwieweit ist die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung einer Obliegenheit oder einer Erhöhung der Gefahr beschränkt?
Soweit nichts anderes vereinbart ist,

1.

beträgt die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung einer Obliegenheit oder einer Erhöhung der Gefahr je 11.000 Euro, für jeden Versicherungsfall insgesamt maximal 22.000 Euro,

2.

entfällt die Beschränkung der Leistungsfreiheit gemäß Pkt. 1.,

 

2.1.

wenn die Obliegenheit, in der Absicht verletzt wurde, sich oder einem Dritten rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen;

2.2.

bei Verletzung einer der in Artikel 9.3.5. oder 9.3.7. genannten Obliegenheiten.

Im Falle des Pktes. 2.1. ist der Versicherer über die in Pkt. 1. festgelegte Beschränkung hinaus bis zum Umfang des verschafften Vermögensvorteils, im Falle des Pktes. 2.2. bis zum Ausmaß des dem Versicherer dadurch entstandenen Vermögensnachteiles leistungsfrei.