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Dokument-ID: 877049
Artikel 10
Sachversicherung zusätzliche Gefahren - Allgemeine Bedingungen (AECB 2001)
Artikel 10
Unterversicherung
Gemäß Artikel 9 ermittelte Entschädigungen werden bei Vorliegen einer Unterversicherung nach den Bestimmungen der ABS gekürzt; dies gilt nicht, wenn Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart ist.