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Dokument-ID: 877050
Artikel 11
Sachversicherung zusätzliche Gefahren - Allgemeine Bedingungen (AECB 2001)
Artikel 11
Entschädigungsgrenzen; Selbstbeteiligungen
- Ist eine Höchstentschädigung vereinbart, so gilt diese Höchstentschädigung abweichend von Artikel 8, Abs. 1 ABS als Grenze für die Ersatzleistung einschließlich Kostenzahlungen.
- Die gemäß Artikel 9 ermittelten Entschädigungen werden je Schadenereignis um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt (nach Berücksichtigung der Unterversicherung).
- Alle Schadenereignisse, die aus ein und derselben Ursache im zeitlichen Zusammenhang innerhalb von …. Stunden eintreten, gelten im Sinne der Bestimmungen der Punkte 1. und 2. als ein Schadenereignis.