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Dokument-ID: 877106
Artikel 13
Haftpflichtversicherung - Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen (AHVB EHVB)
Artikel 13
Wo und wann können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gerichtlich geltend gemacht werden? (Gerichtsstand und anzuwendendes Recht)
Für die aus diesem Versicherungsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des inländischen Wohnsitzes (Sitzes) des Versicherungsnehmers zuständig.
Es ist österreichisches Recht anzuwenden.