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Dokument-ID: 877053
Artikel 14
Sachversicherung zusätzliche Gefahren - Allgemeine Bedingungen (AECB 2001)
Artikel 14
Regress; Versicherungssumme nach dem Schadenfall
- Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten den Schaden ersetzt, gehen allfällige Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers oder Versicherten gegen Dritte auf den Versicherer über.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Versicherungssumme nicht dadurch vermindert, dass eine Entschädigung gezahlt wurde.