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Neu Dokument-ID: 879756

Vorschrift

Maschinen-Montageversicherung – Allgemeine Bedingungen (AMMB 2010)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 15
Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall

idF AMMB 2010 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2010

Ergänzung zu den ABS:

Soweit nichts anderes vereinbart ist, verändert sich die Versicherungssumme nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird.

Abweichend davon stehen die Erstrisikosummen während der Vertragslaufzeit jedoch maximal …… Mal zur Verfügung.