© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 879755

Vorschrift

Maschinen-Montageversicherung – Allgemeine Bedingungen (AMMB 2010)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 14
Sachverständigenverfahren

idF AMMB 2010 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2010

Ergänzung zu den ABS

Die von den Sachverständigen zu beurkundenden Feststellungen müssen neben der detaillierten Schätzung der Schadenhöhe mindestens enthalten

1.

die ermittelte oder überwiegend wahrscheinliche Entstehungsursache des Schadens und dessen Umfang;

2.

den Neuwert der beschädigten Sache zur Zeit des Schadens;

3.

den Wert der beschädigten Sache unmittelbar vor dem Schaden;

4.

bei reparierbarem Schaden den Wert der zu ersetzenden Teile unmittelbar vor dem Schaden gemäß Art. 12 Pkt. 2.1.1;

5.

den etwaigen Mehrwert nach der Reparatur;

6.

Wert der verbleibenden Teile unter Berücksichtigung ihrer Verwendbarkeit für die Reparatur oder andere Zwecke.