Rechtsschutz-Versicherung - Allgemeine Bedingungen (ARB 2015)
Artikel 25
Rechtsschutz für Familienrecht
| 1. | Wer ist versichert? Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.). |
| 2. | Was ist versichert? Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Obsorgerechtes, sowie des Eherechtes und der Rechte über die eingetragene Partnerschaft. In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen. |
| 3. | Was ist nicht versichert? (…) - Hier können konkret zu umschreibende spezielle Risikoausschlüsse vereinbart werden. |
| 4. | Was gilt als Versicherungsfall? Als Versicherungsfall gilt ein Verstoß gem. Artikel 2.3. Wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen notwendig, ohne dass ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften vorliegt, so gilt als Versicherungsfall das Ereignis, das den Versicherungsnehmer nötigt, ein rechtliches Interesse wahrzunehmen. |
| 5. | Wartefrist Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von x Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. |