Rechtsschutz-Versicherung - Allgemeine Bedingungen (ARB 2015)
Artikel 24
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung auf die Selbstnutzung des versicherten Objektes und/oder die Gebrauchsüberlassung am versicherten Objekt. | |||||||||||||||||||||||
1. | Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben
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2. | Was ist versichert? Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor österreichischen Gerichten je nach Vereinbarung
Kosten für die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen übernimmt der Versicherer bis max. ... % der Versicherungssumme, sofern die Angelegenheit dadurch endgültig beendet ist oder diese Kosten vom Einheitssatz des nachfolgenden Verfahrens nicht umfasst sind. | ||||||||||||||||||||||
3. | Was ist nicht versichert?
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4. | Was gilt als Versicherungsfall? Bei der Geltendmachung und Abwehr von nachbarrechtlichen Ansprüchen aufgrund allmählicher Einwirkungen gilt der Versicherungsfall in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem die allmählichen Einwirkungen begonnen haben oder begonnen haben sollen, das ortsübliche Maß zu überschreiten. In allen übrigen Fällen gelten die Regelungen des Artikels 2. | ||||||||||||||||||||||
5. | Wartefrist Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von x Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. | ||||||||||||||||||||||
6. | Wann verlängert sich der Versicherungsvertrag oder wann endet er vorzeitig?
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