Maschinen-Montageversicherung – Allgemeine Bedingungen (AMMB 2010)
Artikel 4
Versicherte Interessen
1. | Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind im Rahmen dieser Versicherung versichert: Der Versicherungsnehmer, dessen montageausführende Haupt- und/oder Subunternehmer sowie |
2. | aufgrund besonderer Vereinbarung |
2.1 | der im Versicherungsvertrag mit separater Versicherungssumme genannte Vertragspartner des Versicherungsnehmers (z.B. Konsorte, Partner einer Arbeitsgemeinschaft, etc.) und gegebenenfalls dessen montageausführende Haupt- und/oder Subunternehmer |
2.2 | der Auftraggeber |
Insofern alle diese Genannten, die gemäß Artikel 3 versicherten Gefahren und Schäden tragen und somit an den versicherten Sachen ein Interesse haben.