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Dokument-ID: 879421
Artikel 8
Feuerversicherung – Allgemeine Bedingungen (AFB 2001)
Artikel 8
Unterversicherung
Gemäß Artikel 7 ermittelte Entschädigungen werden bei Vorliegen einer Unterversicherung nach den Bestimmungen der ABS gekürzt; dies gilt nicht, wenn Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart ist.