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Dokument-ID: 877094
Artikel 9
Haftpflichtversicherung - Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen (AHVB EHVB)
Artikel 9
Wann können Versicherungsansprüche abgetreten oder verpfändet werden?
Der Versicherungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.