Einbruchdiebstahl – Allgemeine Bedingungen (AEB 2001)
Besonderer Teil
Artikel 1
Versicherte Gefahren und Schäden
| 1. | Versichert sind Sachschäden, die durch einen vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahl entstehen (Schadenereignis). |
| Versichert sind auch Sachschäden, die als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses eintreten. |
| 2. | Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein Täter in die Versicherungsräumlichkeiten |
| 2.1. | durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen einbricht; |
| 2.2. | unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt sind, einsteigt; |
| 2.3. | einschleicht und aus den versperrten Versicherungsräumlichkeiten Sachen wegbringt; |
| 2.4. | durch Öffnen von Schlössern mittels Werkzeugen oder falscher Schlüssel eindringt. |
| Falsche Schlüssel sind Schlüssel, die widerrechtlich angefertigt werden; |
| 2.5. | mit richtigen Schlüsseln eindringt, die er durch Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten als die Versicherungsräumlichkeiten oder durch Beraubung an sich gebracht hat. |
| Beraubung ist die Wegnahme oder erzwungene Herausgabe von Sachen unter Anwendung oder Androhung tätlicher Gewalt gegen Personen; |
| 2.6. | gelangt und während der Anwesenheit von Personen in versperrte Räume gemäß Punkt 2.1. bis 2.5. einbricht. |
| 3. | Einbruchdiebstahl in ein versperrtes Behältnis liegt vor, wenn ein Täter |
| 3.1. | gemäß Punkt 2 einbricht und ein Behältnis aufbricht oder mittels Werkzeugen oder falscher Schlüssel öffnet; |
| 3.2. | ein Behältnis mit richtigen Schlüsseln öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl in ein gleich sicheres Behältnis an sich gebracht hat. |
| Nur aufgrund besonderer Vereinbarung gilt das Öffnen von Behältnissen mit dem richtigen Schlüssel als Schadenereignis, wenn ein Täter diesen durch Einbruchdiebstahl gemäß Punkt 2 in andere Räumlichkeiten als die Versicherungsräumlichkeiten oder durch Beraubung an sich gebracht hat; |
| 3.3. | während der Anwesenheit von Personen in die Versicherungsräumlichkeiten gelangt und dort befindliche versperrte Behältnisse aufbricht oder mittels Werkzeugen oder falscher Schlüssel öffnet. |