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Dokument-ID: 877039
Artikel 4
Sachversicherung zusätzliche Gefahren - Allgemeine Bedingungen (AECB 2001)
Artikel 4
Nicht versicherte Sachen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind nicht versichert:
- Gebäude, die nicht bezugsfertig sind und die in diesen Gebäuden befindlichen, beweglichen Sachen;
- Bauleistungen und Hilfsbauten;
- Sachen, die sich in Bau oder in Montage befinden;
- Sachen auf dem Transport;
- behördlich zugelassene Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeuge;
- bewegliche Sachen im Freien für die Gefahren Überschwemmung, Vermurung, Lawinen und Lawinenluftdruck.