© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1015285

Hermann Wilhelmer - Edith Kleisinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.1 Strafrechtsschutzversicherung

Wird aufgrund einer (behaupteten) Pflichtverletzung ein Strafverfahren gegen das Organ eingeleitet, so besteht in der D&O-Versicherung idR auch Kostenschutz für die notwendige Strafverteidigung und für die Führung von straf- oder verwaltungsstrafgerichtlichen Verfahren. Nicht versichert sind dagegen Strafverfahren gegen das Unternehmen als juristische Person oder gegen sonstige Mitarbeiter eines Unternehmens, die nicht Organe oder leitende Angestellte sind. Da die D&O-Versicherung nur Deckung für den Ersatz reiner Vermögensschäden gewährt, sind auch nur Kosten aus Strafverfahren wegen behaupteter Wirtschaftsstrafdelikte, nicht jedoch auch wegen strafbarer Personen- und Sachbeschädigung, die idR im Zusammenhang mit dem Betriebsstätten-, Produkt- und Umweltschadensrisiko stehen, gedeckt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Versicherungsrecht in unserem Shop! Zum Shop