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Neu Dokument-ID: 879059

Vorschrift

Rechtsschutz-Versicherung - Allgemeine Bedingungen (ARB 2015)

Inhaltsverzeichnis

Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 1
Was ist Gegenstand der Versicherung?

idF ARB 2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2015

Der Versicherer sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und trägt die dem Versicherungsnehmer dabei entstehenden Kosten.

Dieser Versicherungsschutz wird nach den Gemeinsamen und Besonderen Bestimmungen geboten und bezieht sich auf die jeweils vereinbarten Risken.