Rechtsschutz-Versicherung - Allgemeine Bedingungen (ARB 2015)
Artikel 7
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
1. | in ursächlichem Zusammenhang
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2. | in ursächlichem Zusammenhang mit
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3. | aus dem Bereich des (…) - Hier können konkret zu umschreibende allgemeine Risikoausschlüsse für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus bestimmten Rechtsgebieten vereinbart werden. | ||||||||||
4. | aus (…) - Hier können konkret zu umschreibende allgemeine Risikoausschlüsse für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus bestimmten Verträgen vereinbart werden. | ||||||||||
5. | Vom Versicherungsschutz sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – ferner ausgeschlossen
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6. | Neben diesen allgemeinen Ausschlüssen können in den Besonderen Bestimmungen spezielle Risikoausschlüsse vereinbart werden, auf die hier zu verweisen ist. |