Rechtsschutz-Versicherung - Allgemeine Bedingungen (ARB 2015)
Artikel 8
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer zur Sicherung seines Deckungsanspruches zu beachten? (Obliegenheiten)
1. | Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, ist er verpflichtet,
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2. | Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, wird Leistungsfreiheit vereinbart. Die Voraussetzungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit sind gesetzlich geregelt (siehe § 6 Abs. 3 VersVG im Anhang). | ||||||||||||||||||||||||||||
3. | Neben diesen allgemeinen Obliegenheiten sind in Artikel 13 weitere und in den Besonderen Bestimmungen spezielle Obliegenheiten geregelt (Artikel 17, 18 und 19). |